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Bankkonto Schweiz Erbfall

Auf den Erbfall eines Schweizer Bankkontos ist zunächst deutsches Erbrecht, allerdings gilt im Verhältnis zur Bank schweizerisches Recht (die Bank wird daher das Geld zunächst einfrieren, bis sich die Erben gemeldet haben). Ist den Erben das Bankinstiutut nicht bekannt, können Sie über einen ebenfalls vom Expertennotruf vermittelten Spezialisten suchen lassen. Dem Erben steht ein Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Bank zu.
Die Erben machen sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie auf diesem Wege gefundenes Schwarzgeld nicht angeben. Geben Sie es an, so wird vom ererbten Auslandsvermögen oft nichts mehr übrig bleiben (rückwirkende Verzinsung etc.). Der Problemkreis "Bankkonto Schweiz Erbfall" ist daher zeitnah durch einen der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegenden Spezialisten zu klären (nicht des Bankers und auch nicht des Steuerberaters, der sich ansonsten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen kann).