Schwarzgeld legalisieren
Bei der Legalisierung von Schwarzgeld sollten -unter Einbeziehung der Option einer Selbstanzeige- zunächst alle Möglichkeiten diskret geprüft und dargelegt werden.
Der bisherige Steuerberater sollte hierzu ebensowenig hinzugezogen werden, wie der Bankberater, weil sich diese -sofern die Option der Selbstanzeige nicht gewählt wird- bei weiterer Geschäftsbeziehung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können.
Für die gewonnenen Erkenntnisse greift die anwaltliche Schweigepflicht - auch wenn sich der Beratende später gegen eine Selbstanzeige entscheidet.